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Es ist erfreulich zu vermelden, dass das Handwerk des Fliesenlegers und Werksteinherstellers nun offiziell als „Fachunternehmer“ im Rahmen steuerlicher Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden anerkannt wird.

Die Bundesregierung sendet damit ein bedeutendes Signal der Wertschätzung für diese beiden Berufsfelder aus, nachdem bereits im letzten Jahr ihre Aufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung erfolgte. Diese Entwicklung wurde von Felix Pakleppa, dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, mit den folgenden Worten kommentiert: „Die neue Verordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Gebäuden (ESanMV) markiert einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.“

Infolge dieser Änderung wird der Begriff „Fachunternehmer“ nun auch auf Fliesenleger sowie Betonwerkstein- und Terrazzohersteller ausgeweitet, wobei der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sich intensiv dafür eingesetzt hat. Die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung ist eine Voraussetzung, um steuerliche Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß § 35 c des Einkommensteuergesetzes zu erhalten.

Die Änderungsverordnung führt die Anpassungen, die im Jahr 2020 in den Bundesförderprogrammen für Gebäudesanierung vorgenommen wurden, zur steuerlichen Förderung konsequent weiter. Damit können für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung nun 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit) über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Diese Förderung ist insgesamt für Bauprojekte gültig, die bis zum 31. Dezember 2029 gestartet werden.

Felix Pakleppa unterstreicht abschließend: „Die Bauindustrie ist bereit, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu leisten, indem sie energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden durchführt. Jedoch erfordert eine signifikante Steigerung der Sanierungsrate eine gemeinsame Anstrengung. Daher ist es erfreulich, dass die Einbeziehung zusätzlicher Berufsgruppen das Potenzial für die Umsetzung energetischer Sanierungsprojekte erweitert.“

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